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  • 13.05.2026 · Fachbeitrag · Arzthaftung

    OLG korrigiert Obergrenze für Schmerzensgeld: Auch über 500.000 Euro sind möglich!

    Deutschland ist nicht die USA. Daher bewegen sich Schmerzensgeldbeträge in Prozessen auch für Arzthaftungsfälle bei uns (noch) in einem anderen Rahmen. Für viele Gerichte galt bislang eine „gefühlte“ Obergrenze von 500.000 Euro für die allermeisten Fälle. Dass diese aber bröckelt, zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln gegen einen Notarzt in einem außerklinischen Haftungsfall (Urteil vom 07.01.2026, Az. 5 U 115/24).Das Urteil verheißt für künftige Haftungsfälle, in denen Schmerzensgeld ausgeurteilt wird, für die Ärzte einen eher bangen Blick in die Zukunft.