13.05.2026 · Fachbeitrag · Arzthaftung
OLG korrigiert Obergrenze für Schmerzensgeld: Auch über 500.000 Euro sind möglich!
Deutschland ist nicht die USA. Daher bewegen sich Schmerzensgeldbeträge in Prozessen auch für Arzthaftungsfälle bei uns (noch) in einem anderen Rahmen. Für viele Gerichte galt bislang eine „gefühlte“ Obergrenze von 500.000 Euro für die allermeisten Fälle. Dass diese aber bröckelt, zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln gegen einen Notarzt in einem außerklinischen Haftungsfall (Urteil vom 07.01.2026, Az. 5 U 115/24).Das Urteil verheißt für künftige Haftungsfälle, in denen Schmerzensgeld ausgeurteilt wird, für die Ärzte einen eher bangen Blick in die Zukunft.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,80 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig