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  • 13.05.2021 · Fachbeitrag · Arzthaftung

    BGH: Behandlungswunsch nach sekundärer Sectio ist haftungsrechtlich zu berücksichtigen!

    In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und die Annahme eines Behandlungsfehlers bei dem dort durchgeführten Kaiserschnitt zurückgewiesen: Wenn sich die Ärzte noch spät auf den Wunsch der Patientin zu einer Sectio einließen, sei dagegen haftungsrechtlich im Regelfall nichts einzuwenden (BGH, Urteil vom 12.01.2021, Az. VI ZR 60/20).