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  • 29.09.2016 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Höhe von Bonusansprüchen wird im Streitfall durch Gericht festgestellt

    Behält sich der Arbeitgeber vertraglich vor, über die Höhe eines Bonusanspruchs nach „billigem Ermessen“ zu entscheiden, können Gerichte diese Entscheidung in vollem Umfang prüfen – so das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 03.08.2016 (Az. 10 AZR 710/14, Abruf-Nr. 188161 ). Die Entscheidung ist für Verträge von Chef- und Oberärzten relevant, wenn sie Bonus- oder Zielvereinbarungen enthalten.