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Notfall- und Intensivmediziner obsiegen vor dem Bundesverfassungsgericht: Bundesvorgaben zur Triage sind nichtig
| Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die 2022 vom Bund beschlossenen Regelungen zur Triage für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt (Beschluss vom 23.09.2025, Az. 1 BvR 2284/23 und 1 BvR 2285/23). Das teilten die Karlsruher Verfassungsüter am 04.11.2025 mit. Zwei Verfassungsbeschwerden von Notfall- und Intensivmedizinern hatten Erfolg. |
Streitgegenständlich waren das Verbot der Ex‑post‑Triage (Behandlungsabbruch bei geringer Überlebenswahrscheinlichkeit) und weitere Vorgaben des Bundes. Nach Auffassung der Karlsruher Richter überschreite der Bund durch die Vorgaben seine Entscheidungskompetenz und verletzte die ärztliche Berufsfreiheit. In deren Rahmen sei auch die ärztliche Entscheidung geschützt, ob und auf welche Weise eine Heilbehandlung stattfinden soll. Eine ausführliche Fallbesprechung erscheint demnächst als Beitrag im CB ChefärzteBrief.