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  • · Fachbeitrag · Wahlleistungsvereinbarung

    Sind in einem Fachbereich mehrere Wahlärzte, verteilt auf verschiedene Wochentage, möglich?

    FRAGE: „Ist es denkbar, für einen Fachbereich mehrere Wahlärzte einzusetzen und deren Zuständigkeiten nach Wochentagen festzulegen?“

     

    Antwort: Diese Konstellation ist aus unserer Sicht nicht möglich. In § 4 der GOÄ ist ausschließlich der Begriff „Wahlarzt“ im Singular aufgeführt. Daher kann im gleichen Fachbereich nicht täglich ein anderer Wahlarzt tätig sein.

     

    MERKE — Bei der Vertretung des Wahlarztes wegen vorhersehbarer Abwesenheit ist es allerdings möglich, mehrere individuelle Vertretungsvereinbarungen an unterschiedlichen Tagen zu schließen.

     

    Weiterführende Hinweise

    • CB-Sonderausgabe „Wahlleistungen rechtssicher delegieren. Leser fragen – Experten antworten (Abruf-Nr. 49885109).
    • CB-Sonderausgabe „Dauerbrenner Vertretervereinbarung. So sichern Sie sich Ihr Honorar (Abruf-Nr. 50371987).
    • CB-Sonderausgabe „Der Chefarzt als Wahlarzt“. So gestalten Sie Ihre Vertretung rechtssicher (Abruf-Nr. 47757855).
    Quelle: Ausgabe 08 / 2026 | Seite 1 | ID 50849266