· Fachbeitrag · Wahlleistungsvereinbarung
Sind in einem Fachbereich mehrere Wahlärzte, verteilt auf verschiedene Wochentage, möglich?
FRAGE: „Ist es denkbar, für einen Fachbereich mehrere Wahlärzte einzusetzen und deren Zuständigkeiten nach Wochentagen festzulegen?“
Antwort: Diese Konstellation ist aus unserer Sicht nicht möglich. In § 4 der GOÄ ist ausschließlich der Begriff „Wahlarzt“ im Singular aufgeführt. Daher kann im gleichen Fachbereich nicht täglich ein anderer Wahlarzt tätig sein.
MERKE — Bei der Vertretung des Wahlarztes wegen vorhersehbarer Abwesenheit ist es allerdings möglich, mehrere individuelle Vertretungsvereinbarungen an unterschiedlichen Tagen zu schließen. |
Weiterführende Hinweise
- CB-Sonderausgabe „Wahlleistungen rechtssicher delegieren. Leser fragen – Experten antworten (Abruf-Nr. 49885109).
- CB-Sonderausgabe „Dauerbrenner Vertretervereinbarung. So sichern Sie sich Ihr Honorar (Abruf-Nr. 50371987).
- CB-Sonderausgabe „Der Chefarzt als Wahlarzt“. So gestalten Sie Ihre Vertretung rechtssicher (Abruf-Nr. 47757855).
Quelle: Ausgabe 08 / 2026 | Seite 1 | ID 50849266