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  • · Nachricht · Wahlleistungen

    Wahlleistungsvereinbarung erst am Aufnahmetag unterschrieben ‒ sind vorstationäre Leistungen als Wahlleistungen abrechenbar?

    | FRAGE: Ein Kollege aus einem anderen Krankenhaus erklärte neulich, sein Krankenhaus rechne bei voll privat versicherten Patienten die vorstationären Leistungen (innerhalb von fünf Tagen vor der stationären Aufnahme) ambulant als Wahlleistungen ab ‒ auch wenn der Patient erst am Aufnahmetag die Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben hat. Das ist doch nicht richtig, oder?“ |

     

    Antwort: Wahlleistungen (auch vorstationär!) sind als solche nur abrechenbar, wenn der Patient vor Behandlungsbeginn eine Wahlleistungsvereinbarung abgeschlossen hat. Erfolgt dies verspätet, ist eine Abrechnung der vorstationären Behandlung als Wahlleistung nicht möglich. Auch eine ambulante private Abrechnung in einem solchen Fall ist nicht statthaft, sofern in der Pflegekostenabrechnung bereits eine vorstationäre Behandlung aufgeführt ist.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2023 | Seite 1 | ID 49269484