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    Wie ist das Sentimag-Verfahren bei Mammakarzinom abzurechnen?

    | FRAGE: Bei Patientinnen mit Mammakarzinom wenden wir neuerdings das Sentimag-Verfahren an. Hier werden Eisenpartikel in die Brust gespritzt und während der OP magnetisch detektiert. Dazu hätte ich folgende Fragen: Mit welcher Ziffer wird die Injektion abgerechnet? Kommt dafür die Nr. 252 GOÄ infrage? Wird die Detektion mit der Sonde analog der Sentinel-Node-Detektion mit Nr. 5430a GOÄ berechnet?“ |

     

    Antwort: Anstelle der herkömmlichen radioaktiven Markierung handelt es sich beim Sentimag-Verfahren um eine Markierung der Sentinel-Lymphknoten mit Magnetpartikeln, die per Injektion verabreicht werden. Diese Einbringung der Magnetpartikellösung entspricht der Nr. 370 GOÄ (Einbringung des Kontrastmittels zur Darstellung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln ‒ gegebenenfalls intraoperativ) und kann deshalb analog berechnet werden.

     

    Die Detektion der Magnetpartikel erfolgt nach einem einfacheren Verfahren als die Detektion radioaktiver Substanzen, sodass die Bewertung nach Nr. 5430 GOÄ überhöht erscheint. Aus unserer Sicht wäre die analoge Bewertung mit Nr. 410 GOÄ hier sachgerechter.

     

    MERKE | Vereinzelt beanstanden private Kostenträger auch die analoge Bewertung der Nr. 5430 analog für die herkömmliche Methode mit Detektion radioaktiver Substanzen und verweisen hier auf Nr. 5480 GOÄ analog!

     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2024 | Seite 2 | ID 49923204