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Nasale Analgosedierung ‒ wie abrechnen?
Frage: „Wie wird eine nasale Analgosedierung mit Midazolam (3,6 mg) und/oder S-Ketanest abgerechnet?“
Antwort: Auch für die nasale Analgosedierung sollten unseres Erachtens die Nrn. 451 bzw. 452 GOÄ analog Anwendung finden. Zwar erfolgt keine i. v. Verabreichung, aber der Überwachungsaufwand ist dennoch vergleichbar.
Quelle: Ausgabe 01 / 2026 | Seite 2 | ID 50642056