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  • · Fachbeitrag · Sedierung

    Nasale Analgosedierung ‒ wie abrechnen?

    | FRAGE: „Wie wird eine nasale Analgosedierung mit Midazolam (3,6 mg) und/oder S-Ketanest abgerechnet?“ |

     

    Antwort: Auch für die nasal durchgeführte Analgosedierung sollten nach unserer Auffassung die Nrn. 451 bzw. 452 GOÄ analog Anwendung finden. Zwar erfolgt keine i. v. Verabreichung, aber der Überwachungsaufwand ist dennoch vergleichbar.

    Quelle: ID 50392863