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  • 27.06.2017 · Fachbeitrag · Röntgen/MRT

    Was ist für den „Positionswechsel“ nach Nr. 5732 GOÄ verlangt?

    Ein Leser fragte, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Nr. 5732 GOÄ (Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn. 5700 bis 5730 für Positionswechsel [und/oder Spulenwechsel]) abzurechnen.