· Fachbeitrag · Radiologie
MR-Spektroskopie – wie abrechnen?
FRAGE: „Wie können wir beim Privatpatienten eine MR-Spektroskopie abrechnen?“
Antwort: Die MR-Spektroskopie ist in der GOÄ weder exakt abgebildet noch beschrieben. Die Leistung kann mit den in der GOÄ vorhandenen Gebührenpositionen für Magnetresonanztomographie berechnet werden. Eine Analogbewertung ist nicht erforderlich, da es sich um eine MRT-Leistungsvariante handelt, die mittlerweile breite Anwendung findet. Der im Vergleich zur normalen MRT-Leistung ggf. höhere Aufwand kann ggf. durch einen erhöhten Steigerungssatz kompensiert werden. Für die 3-D-Rekonstruktion ist Nr. 5733 als Zuschlag zu berechnen.
MERKE — Im Entwurf zur neuen GOÄ (GOÄ-E) ist die MR-Spektroskopie mit einer eigenen Gebührenposition enthalten: Nr. 13395 MRT-Spektroskopie, einschließlich Auswertung = 596,72 Euro |