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  • 27.04.2017 · Nachricht · Privatliquidation

    Leserforum: Persönliche Leistungserbringung bei Infusionen

    | Frage: „Die Nrn. 271 und 272 GOÄ sehen eine persönliche Leistungserbringung durch den Wahlarzt oder seinen Stellvertreter vor. Ich frage mich schon seit Längerem, was dies bei diesen Ziffern konkret bedeutet. Muss dabei z. B. jede Infusion persönlich angehängt werden? Wie sieht es mit mehreren Kurzinfusionen aus? Kann jede Infusion über sechs Stunden mit der Nr. 274 GOÄ abgerechnet werden?“ |