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  • · Fachbeitrag · Leserforum GOÄ

    Erstimplantation und Wechsel eines Blasenschrittmachers

    | FRAGE: Wie kann die Erstimplantation eines Blasenschrittmachers bzw. dessen Wechsel nach GOÄ abgerechnet werden? |

     

    Antwort: Für die Schrittmacherimplantation bietet sich die analoge Abrechnung der für den Herzschrittmacher vorhandenen Ziffer 3095 GOÄ (Schrittmacher-Erstimplantation) an. Bei ambulanter Leistungserbringung zzgl. Zuschlagsziffer 445. Wird ein Bildwandler im Rahmen des Eingriffs verwendet: Ziffer 5295. Sofern die Implantation mehrerer Elektroden erforderlich sein sollte, kann die Bewertung des zeitlichen Mehraufwands ggf. über den Steigerungssatz der Leistung erfolgen. Erfolgt im Rahmen einer Testphase nur die Implantation von Testelektroden kann Ziffer 2291 (Implantation eines Elektrostimulators) analog berechnet werden. Die Teststimulation mit einem externen Stimulator kann aus unserer Sicht analog der Ziffer 661 bewertet werden. Erfolgen Schulung und Einweisung durch den Arzt, können hierfür Beratungsleistungen zum Ansatz kommen (Ziffer 1 bzw. 3). Erfolgt die Schulung und Einweisung des Patienten durch qualifiziertes Praxis- bzw. Klinikpersonal unter Aufsicht nach fachlicher Weisung des behandelnden Arztes, kann der analoge Ansatz der Ziffer 518 (Prothesengebrauchsschulung des Patienten ‒ ggf. einschließlich seiner Betreuungsperson ‒, auch Fremdkraftprothesenschulung, Mindestdauer zwanzig Minuten, je Sitzung) infrage kommen.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2020 | Seite 1 | ID 46415525