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  • 15.07.2019 · Nachricht · Leserforum

    GOÄ: Delegationsfähige Leistungen außerhalb der 24-h-Frist

    | Frage: Im § 4 Abs. 2 GOÄ steht, dass in den ersten 24 Stunden und in den letzten 24 Stunden des stationären Aufenthalts die Leistungen 1 bis 62 vom Chefarzt oder seinem ständigen Vertreter selbst erbracht werden müssen, um diese abrechnen zu können. Was ist mit der Zeit dazwischen? Welche Voraussetzungen muss ein Arzt mitbringen, um Leistungen zwischen den ersten und letzten 24 Stunden abrechnungsfähig erbringen zu dürfen? Muss dies ein Facharzt sein oder kann dies auch ein Assistenzarzt sein? Kann dann auch ein Onkologe fachübergreifend bei einem Gastroenterologie-Patienten eine körperliche Untersuchung machen, weil beides internistisch ist? |