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  • 26.01.2018 · Fachbeitrag · Gynäkologie

    Ambulante Zuschläge bei beidseitiger Ovarektomie

    | Bei ambulant durchgeführten laparoskopischen beidseitigen Ovarektomien lehnte die private Krankenversicherung die Berechnung der Zuschläge nach Nr. 445 GOÄ (ambulante Operation) und Nr. 449 GOÄ (Nachbetreuung mehr als vier Stunden, hier auch vom Gynäkologen berechnet) ab. |