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  • 30.04.2015 · Fachbeitrag · Geburtshilfe/Kinderheilkunde

    Neugeborene als Privatpatienten

    | Häufig wird gefragt, ob das Neugeborene einer Mutter mit Wahlleistungsvertrag „automatisch“ Privatpatient ist und man dann etwa die U1 privat abrechnen darf. Ohne in jedes Detail zu gehen: Bei der PKV gilt nach § 2 Abs. 2 der Musterbedingungen, dass bei Neugeborenen der Versicherungsschutz ab Vollendung der Geburt besteht, wenn am Geburtstag ein Elternteil seit mindestens drei Monaten bei der Versicherung versichert ist und das Kind innerhalb von zwei Monaten angemeldet wird. Auch bei der Beihilfe ist das Neugeborene beihilfeberechtigt. |