· Fachbeitrag · Endoskopie
Gibt es für die Minisonde zur Bronchoskopie/EBUS eine Abrechnungsmöglichkeit?
| FRAGE: „Ist im Rahmen einer Bronchoskopie mittels endobronchialen Ultraschalls (EBUS) eine Minisonde berechnungsfähig?“ |
Antwort: Neben den endoskopischen Leistungen sind für die endosonografischen Leistungen die entsprechenden Endoskopieverfahren zuzüglich der Sonografien zugrunde zu legen. Die Ultraschalluntersuchungen enthalten im Leistungsumfang keine Endoskopie. In der GOÄ gibt es aber Zuschlagspositionen zu den Ultraschallleistungen nach den Nrn. 402 (transösophageal) und 403 (transkavitär) für die Einbringung der Ultraschallsonden. Diese sind jedoch neben endoskopischen Untersuchungen nach den Nrn. 676‒692 GOÄ ‒ und damit auch neben den Bronchoskopien nach den Nrn. 677 und 678 GOÄ ‒ nicht berechnungsfähig. Auch eine analoge Zuschlagsposition scheidet aus. Da die endobronchiale Ultraschalluntersuchung aber ebenfalls einen besonderen Umstand bei der Leistungserbringung darstellt, kann die Ultraschallleistung hier mit einem höheren Steigerungssatz berechnet werden.
Wichtig | Auch wenn Endoskopie und Endosonografie nicht getrennt erfolgen, sondern auch dann, wenn Endoskopie und Endosonografie mit demselben Instrument durchgeführt werden, kann die Ultraschalluntersuchung neben der Bronchoskopie berechnet werden. Voraussetzung ist, dass sowohl bronchoskopische wie auch sonografische Befunde entsprechend dokumentiert sind.