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  • · Nachricht · Chirurgie

    Wie ist die Behandlung von Hämorrhoiden mittels Rafaelo-Eingriff abzurechnen?

    FRAGE: „Beim Rafaelo-Eingriff handelt es sich um ein minimalinvasives Verfahren zur Behandlung von Hämorrhoiden mittels Radiofrequenzablation. Hierbei wird eine Ablationssonde über ein Operationsproktoskop direkt in die Hämorrhoide eingeführt. Nach welcher GOÄ-Ziffer ist diese Leistung abzurechnen?“

     

    Antwort: Die GOÄ sieht für die Hämorroiden-OPs grundsätzlich folgende Gebührenpositionen vor:

     

    • Nr. 3240 GOÄ: Operation der Hämorrhoidalknoten (2,3-fach: 74,27 Euro)
    • Nr. 3241 GOÄ: Hohe intraanale Exzision von Hämorrhoidalknoten (z. B. nach Milligan/Morgan) – auch mit Analplastik (2,3-fach: 123,87 Euro)

     

    Beide Leistungspositionen werden dem angewandten Verfahren mittels Radiofrequenzsonde jedoch nicht gerecht, zumal das Verfahren bei Einfügung der vorstehenden Leistungspositionen in die GOÄ noch nicht bekannt war. Deshalb ist eine Analogbewertung hier statthaft und auch im Hinblick auf Kosten und Zeitaufwand sinnvoll. Für Eingriffe mittels Radiofrequenzablation in Organen wurde bereits die Nr. 2598 GOÄ analog (Stereotaktische Thermokoagulation des Ganglion Gasseri; 2,3-fach: (187,69 Euro) als Analogposition empfohlen. Diese Analogziffer erscheint auch in Ihrem Fall anwendbar.

    Quelle: ID 50836625