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  • · Fachbeitrag · Chirurgie

    Primärer Hyperparathyreoidismus: Viermalige Berechnung der Nr. 2756 GOÄ zulässig

    | Bei primärem Hyperparathyreoidismus ist eine viermalige Berechnung der Nr. 2756 GOÄ (Ausschälung der Nebenschilddrüse) zulässig. Dies hat das Landgericht Osnabrück in seiner Entscheidung ausdrücklich anerkannt ( Urteil vom 4. Mai 2012, Az. 2 S 418/11, Abruf-Nr. 123937 ). |

     

    Obwohl nur ein (adenomtragendes) Epithelkörperchen entfernt werden musste, sei für die Freilegung der übrigen Epithelkörperchen, die den Leistungsinhalt wesentlich prägen, ebenfalls Nr. 2756 GOÄ abrechenbar, so das Gericht. In der Entscheidung wird auch bestätigt, dass bei einer solchen Mehrfach-Abrechnung kein Abzug der Eröffnungsleistung zu erfolgen hat.

     

    In seiner Urteilsbesprechung stellt der Bundesverband Deutscher Chirurgen ausdrücklich darauf ab, dass hier der Fall einer notwendigen Freilegung bei primärem Hyperparathyreoidismus vorlag (siehe Website cb.iww.de/sl217). Auch der „Chefärzte Brief“ hatte im GOÄ-Spiegel der Ausgabe 1/2010 entsprechend argumentiert. Anfragen von Lesern, die nun für die Nr. 2756 GOÄ im Rahmen von Schilddrüsen-Operationen „das Tor offen“ sahen, mussten leider abschlägig beantwortet werden.

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 19 | ID 37348880