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  • · Leserforum · Chefarztbehandlung

    Notarzteinsätze durch nachgeordnete Ärzte: Ist eine Abrechnung nach GOÄ möglich?

    | FRAGE: „Einige Oberärzte unseres Chefarztes für Anästhesie fahren regelmäßig Notarzteinsätze. Können Privatpatienten für die von den Oberärzten während eines Notarzteinsatzes erbrachten Leistungen eine Rechnung nach GOÄ erhalten? Oder dürfen diese Leistungen aus rechtlichen Gründen nicht nach GOÄ abgerechnet werden?“ |

     

    Antwort: Eine Liquidation nach GOÄ kommt nur dann infrage, wenn die Notärzte ihre Einsätze im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit erbringen, d. h. losgelöst von der eigentlichen Tätigkeit im Krankenhaus und Ihrer Eigenschaft als Oberarzt.

     

    Ist dies nicht der Fall, kann der jeweilige Chefarzt der Abteilung für die Einsätze keine Rechnung nach GOÄ erstellen. Denn zum einen fehlt als Abrechnungsvoraussetzung die nach GOÄ geforderte Aufsicht und fachliche Weisung. Zum anderen finden diese Einsätze außerhalb des Krankenhauses statt. Es ist somit fraglich, ob die Leistungen, die die Oberärzte während der Notarzteinsätze erbringen, ihrer Tätigkeit innerhalb des Krankenhauses zugeordnet werden können.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2023 | Seite 1 | ID 49047088