· BG-Abrechnung
UV-GOÄ zum 01.07.2026 teilweise umgekrempelt – Gebühren steigen

Einige Teile der UV-GOÄ werdem zum 01.07.2026 umfassend geändert (Version ab dem 01.07.2026 bei der KBV online unter iww.de/s15680 ). Wesentliche Änderungen betreffen einige zentrale Grundleistungen. Zudem gibt es höhere Gebühren sowie neue Leistungspositionen für arthroskopische Eingriffe. Dieser Beitrag zeigt die für (Chef-)ärzte im Krankenhaus wichtigsten Anpassungen und Neuerungen.
Gebühren der UV-GOÄ steigen – bis auf zwei Abschnitte
Die Gebühren für ärztliche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach § 51 des Vertrags Ärzte/UV-Träger (ÄV) in der UV-GOÄ festgelegt (die UV-GOÄ ist die Anlage 1 zum ÄV). Zum 01.07.2026 steigt die Höhe der Gebühren um fünf Prozent. Von dieser Erhöhung ausgenommen sind jedoch:
- Abschnitt B – Grundleistungen und allgemeine Leistungen
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