· Fachbeitrag · Auslagen
Ist ein Briefumschlag im Rahmen von Versand und Portokosten unter Auslagen berechnungsfähig?
| FRAGE: „Darf ein Briefumschlag nach §10 GOÄ unter Auslagen (Versand- und Portokosten) berechnet werden?“ |
Antwort: Weder die Kosten für einen Briefumschlag noch die Kosten für den Versand einer Rechnung können als Auslagen berechnet werden: Zum einen sind Kleinmaterialien ‒ zu denen man begrifflich auch z. B. Umschläge oder Briefpapier zählen kann ‒ nach § 10 Abs. 2 Satz 1 von der Berechnung ausgeschlossen, zum anderen ist in § 10 Abs. 3 präzisiert, dass Kosten für Versandmaterial nicht berechnungsfähig sind.
Quelle: ID 50570750