Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 29.10.2015 · Fachbeitrag · Alle operativen Fachgebiete

    Nr. 34 GOÄ ist steigerungsfähig

    | Es ist selbstverständlich, dass Nr. 34 GOÄ gesteigert werden kann. Diese Selbstverständlichkeit wurde von einem Kostenträger mit folgender Begründung bestritten: „Wird Nr. 34 GOÄ im Zusammenhang mit einem präoperativen Aufklärungsgespräch berechnet, ist sie nicht steigerungsfähig, da die Aufklärung vor einer Operation zwingend ist.“ Diese Begründung ist Unsinn. |