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  • · Nachricht · Vergütung

    Konzept zur sektorengleichen Vergütung vorgestellt

    | Wie lässt sich eine sektorengleiche Vergütung von Leistungen erreichen, die sowohl stationär als auch ambulant erbracht werden können? Die Verantwortlichen des vom Innovationsfonds des G-BA geförderten Projekts „Einheitliche, Sektorengleiche Vergütung“ (ESV) haben ein Konzept vorgelegt, das diese Frage beantworten soll (online unter iww.de/s6986 ). |

     

    Im Rahmen des MDK-Reformgesetzes (CB 01/2020, Seite 15 und CB 12/2019, Seite 2) hatten der GKV-Spitzenverband, die DKG und die KBV untersuchen lassen, welche ambulant durchführbaren Operationen, stationsersetzenden Eingriffe und stationsersetzenden Behandlungen auch außerhalb des Krankenhauses durchgeführt werden können. Ergebnis war der sog. AOP-Katalog. Bisher fehlte aber noch ein System der sektorengleichen Vergütung. Hier setzt das Konzept des Projekts ESV an, das in zwei Phasen umgesetzt werden soll. Da in der ersten Phase mit den stationären Fallpauschalen aus dem AOP-Katalog kalkuliert wird (s. u.), sind die Leistungen vorübergehend zu hoch bewertet. Die Verantwortlichen hoffen, durch eine solche Überfinanzierung Anreize für eine verstärkte ambulante Versorgung zu setzen. Über die Umsetzung wird der CB weiter berichten.

     

    • So soll die sektorengleiche Vergütung umgesetzt werden
    • In der ersten Phase werden aus dem AOP-Katalog die bestehenden stationären Fallpauschalen herangezogen. Kalkulationsgrundlage ist das Kostengerüst des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK; vgl. CB 06/2017, Seite 12 und CB 08/2017, Seite 6). Dabei werden die rein stationären Kosten herausgerechnet. In einer Übergangszeit von drei Jahren werden Daten gesammelt, auf deren Grundlage dann sektorengleiche Leistungen kalkuliert und bewertet werden können.
    • In der zweiten Phase sollen dann mithilfe einer einheitlichen Leistungsdefinition nach dem Baukastenprinzip zusammensetzbare Leistungsgruppen gebildet werden, vergütet über sektorengleiche Pauschalen.
     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 2 | ID 48591134