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  • · Nachricht · Studie

    Qualitätsberichte sind bei Patienten unbekannt und spielen bei der Klinikwahl keine Rolle

    | Qualitätsberichte sind für Krankenhäuser gesetzlich vorgeschrieben. Sie werden mit viel Zeit und Sorgfalt erstellt und beinhalten viele wichtige Informationen ‒ aber für wen überhaupt? Die Patienten jedenfalls lassen sie kalt. Gerade einmal sechs Prozent haben sie bisher als Entscheidungsgrundlage für ihre Klinikwahl genutzt. Ausschlaggebend für die Wahl einer geeigneten Klinik ist für die Deutschen stattdessen die Nähe zu ihrem Wohnort: Für 40 Prozent der Befragten, die kürzlich in einer Klinik waren, war die Lage der Einrichtung das entscheidende Kriterium. |

     

    Dies sind Ergebnisse der repräsentativen Studie „Kriterien bei der Klinikwahl“ der Asklepios Kliniken, für die 1.000 Bundesbürger befragt wurden. Demnach hat, wer in den vergangenen fünf Jahren ein Krankenhaus aufsuchen musste, aus 19 abgefragten Kriterien vor allem die Lage entscheiden lassen. Die Qualifikation der Ärzte war immerhin für 38 Prozent noch ausschlaggebend. 33 Prozent hat die Spezialisierung in einem bestimmten Fachgebiet interessiert. Gerade bei Operationen spielt jedoch nicht nur die Spezialisierung eine Rolle, sondern auch die Routine.

     

    Laut der vorliegenden Studie ist die Häufigkeit der Eingriffe nur für 24 Prozent ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für eine Einrichtung. Die Infektions- und Komplikationsraten sind für die Befragten sogar noch deutlich unwichtiger (zehn Prozent). Angaben zur Anzahl der Komplikationen und zur Häufigkeit der Eingriffe in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser geben indirekt Hinweise auf das Risiko einer Behandlung in der jeweiligen Einrichtung. Doch nur die Hälfte der Deutschen kennt die Qualitätsberichte und nur elf Prozent haben überhaupt jemals einen gelesen. Statt in die aufwendig erstellten Berichte zu schauen, vertrauen die Deutschen lieber ihrem Fach- oder Hausarzt (je 89 Prozent). Prof. Christoph U. Herborn, Medizinischer Direktor bei Asklepios meint daher: „Vielleicht sollten die Vorgaben zur Aufbereitung der Qualitätskriterien vom Gesetzgeber überdacht werden, um attraktiver für Patienten zu sein.“

    Quelle: Asklepios Kliniken, Unternehmenskommunikation & Marketing

    Quelle: Ausgabe 01 / 2019 | Seite 1 | ID 45642992