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  • · Fachbeitrag · Strafrecht

    Sachverständigentätigkeit vor Gericht: Kann sich der Chefarzt strafbar machen?

    von RA und FA für Arbeits- und Medizinrecht, Dr. Tilman Clausen, Hannover, www.spkt.de

    | Das Gutachten eines Chefarztes vor Gericht ist sowohl in Arzthaftungs- als auch in Honorarprozessen von entscheidender Bedeutung - häufig geht es dabei um die Auslegung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Gegnerische Anwälte versuchen nicht selten, den Inhalt des Gutachtens anzuzweifeln oder einen bei Gericht anwesenden Chefarzt in Widersprüche zu verwickeln. Erhitzt sich die Stimmung im Gerichtsaal, kann es zu einem folgenreichen Wortwechsel kommen, wie der nachfolgende reale Fall zeigt. |

    Chefarzt zum Anwalt: „Sie haben keine Kinderstube!“

    Ein Chefarzt war bei einem Arzthaftungsprozess als ärztlicher Sachverständiger berufen worden. Während einer mehrstündigen mündlichen Anhörung vor dem Landgericht geriet er mit dem Rechtsanwalt der Gegenseite aneinander. Der Chefarzt fühlte sich provoziert und bemerkte in mehreren Wortgefechten, dass es dem Anwalt an der Kinderstube fehlen würde, er ein peinlicher Mensch sei, Quatsch erzählen und die Augen verdrehen würde.

     

    Anwalt drohte mit Anzeige

    Nach Abschluss des Verfahrens erhielt der Chefarzt durch besagten Anwalt einen Brief, in dem er vor die Wahl gestellt wurde: Entweder er spende mehrere hundert Euro an eine gemeinnützige Einrichtung oder er werde wegen Beleidigung nach § 185 StGB angezeigt. Nachdem der Chefarzt eine Spendenzahlung abgelehnt hatte, stellte der Anwalt Strafanzeige.