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  • · Fachbeitrag · Arzthaftung

    Patientenklage wegen vermeintlichen Hygienefehlers scheitert ‒ prüfen Sie Ihre Dokumentation!

    von RA, FA MedR Dr. Rainer Hellweg, Hannover

    | Nicht selten erheben Patienten in Haftungsklagen auch den Vorwurf, im Krankenhaus sei gegen Hygienevorschriften verstoßen worden. Dann stellt sich im Prozess die Frage, wer was beweisen muss, insbesondere, welche Belege und Unterlagen die Krankenhaus- und Behandlerseite vorlegen können muss. Eine besondere Rolle spielt hier das Qualitätsmanagement (QM). Ein aktuelles Urteil liefert hierzu inhaltliche Leitplanken für Chefärzte (Oberlandesgerichts (OLG) Dresden, Urteil vom 04.02.2025, Az. 4 U 301/24). |

    Infektion nach Fuß-OP, Patientin klagt erfolglos

    Eine 60-jährige Patientin, die spätere Klägerin, stellte zur Durchführung einer Fuß-OP in der Klinik vor. Eine Woche nach der OP musste die Patientin in einem anderen Krankenhaus erneut stationär aufgenommen werden. Grund war einer Infektion im operierten Fuß. Behandelt wurde wegen Vorfußphlegmone mit Nachweis von Staphylococcus aureus.

     

    Die Patientin forderte Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 145.000 Euro und erhob zahlreiche Vorwürfe von Behandlungsfehlern gegen die Ärzte der Klinik, in der die Fuß-OP vorgenommen worden war. Dabei standen behauptete Hygieneverstöße im Fokus: Es sei keine hygienische OP-Umgebung vorgehalten worden. Zudem habe es Defizite bei der Sterilgutaufbewahrung gegeben, weshalb es zu einer schwerwiegenden Infektion mit einem Krankenhauskeim gekommen sei - so der Vortrag der Patientin im Prozess. Mit diesen Vorwürfen drang die Patientin jedoch nicht durch: Das OLG Dresden gab der Krankenhausseite Recht und wies die Klage ab.