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  • · Nachricht · Planbare Eingriffe

    Fast 2.200 Ärztinnen und Ärzte waren im Jahr 2022 für das Zweitmeinungsverfahren registriert

    | Im Jahr 2022 waren 2.176 Ärztinnen und Ärzte für das Zweitmeinungsverfahren (Abruf-Nr. 45688055 ) berechtigt. Das sind 600 mehr als im Vorjahr. Dazu zählen auch entsprechend qualifizierte Klinikärzte. Das belegt der aktuelle Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die Zahl der Ärztinnen und Ärzte im Zweitmeinungsverfahren. |

     

    Seit Anfang 2019 haben gesetzlich Versicherte bei mittlerweile elf Eingriffen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Dazu zählen neben Eingriffen an der Wirbelsäule Tonsillektomien/Tonsillotomien, Hysterektomien, Arthroskopien am Schultergelenk, geplanter Kniegelenkersatz und Amputationen bei diabetischem Fußsyndrom. Zu drei davon (Gallenblasenentfernungen, OPs zum Hüftgelenkersatz und an Aortenaneurysmen) traten die entsprechenden Regelungen aber erst nach 2022 in Kraft, deshalb sind die Zahlen dazu im vorliegenden Bericht noch nicht enthalten.

     

    • Für eine Zweitmeinung registrierte Ärztinnen und Ärzte
    Eingriff
    2022
    2021

    Schulterarthroskopie

    512

    451

    Implantationen einer Knieendoprothese

    443

    341

    Hysterektomie (Gebärmutterentfernung)

    417

    426

    Eingriffe an der Wirbelsäule

    302

    50

    Tonsillektomie

    252

    245

    Amputation beim diabetischen Fußsyndrom

    106

    63

    Herzkatheteruntersuchungen und Ablationen am Herzen

    62

    Implantation Herzschrittmacher, Defibrillator oder CRT-Aggregat

    82

    Gesamt

    2.176

    1.576

     

    Weiterführende Hinweise

    • Für die Zulassungsvoraussetzungen und das Antragsverfahren siehe Beitrag online unter iww.de/cb, Abruf-Nr. 45688055.
    • Infoseite der KBV zum Zweitmeinungsverfahren online unter iww.de/s10252
    Quelle: Ausgabe 03 / 2024 | Seite 1 | ID 49885589