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  • · Nachricht · Bundesgesundheitsministerium

    Reform der Notfallversorgung: Einheitliche Leitstellen, Notfallzentren und Änderungen beim Rettungsdienst geplant

    | Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat einen Arbeitsentwurf zur Reform der Notfallversorgung an die Bundesländer verschickt. Da für die Reform eventuell das Grundgesetz geändert werden muss, sind die Bundesländer für Spahn besonders wichtig, weshalb er schon früh in einen intensiven Dialog mit ihnen eintreten will. Details zur Reform hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/notfallversorgung.html. |

     

    • DKG bewertet Reform grundsätzlich positiv

    Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht die deutschen Krankenhäuser „bereit die Notfallversorgung zu übernehmen“: „Der bekannt gewordene Entwurf eines Gesetzes zur Reform der ambulanten Notfallversorgung zeigt richtige und wichtige Weichenstellungen auf. Insbesondere ist es sehr positiv zu bewerten, dass der Entwurf klar benennt, dass der Großteil der ambulanten Notfallversorgung mittlerweile durch die Krankenhäuser geleistet wird. Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf anerkennt, dass das Krankenhaus auch zukünftig der Ort ist, an dem die ambulante Notfallversorgung stattfindet. Auch die Verantwortung der Bundesländer für die Sicherstellung einer flächendeckenden und wohnortnahen Notfallversorgung ist ein richtiger Schritt für die Neuordnung des Systems. Die bis dato im Gesetz verankerte Zuständigkeit bei den Kassenärztlichen Vereinigungen hat nicht funktioniert. Die Krankenhäuser stehen bereit gemeinsam mit den Ländern die Notfallversorgung zu organisieren“, erklärte der Präsident der DKG, Dr.  Gerald Gaß, in einer ersten Bewertung. Absolut unverständlich ist für die Krankenhäuser hingegen, die Verpflichtung der Kliniken gemeinsam mit den KVen Betriebe zu gründen, um die neuen integrierten Notfallzentren zu organisieren. Dies ist sachlich in keiner Weise zu begründen und mit großen verfassungsrechtlichen Bedenken besetzt. „Die Krankenhäuser können diese Zentren alleine betreiben und die Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten auch ohne die KVen im Sinne einer guten und nachhaltigen Organisation der ambulanten Notfallversorgung bewerkstelligen. Wir befürchten hier jahrelange Verhandlungen und einen Zuwachs an Bürokratie auf den sehr gut verzichtet werden kann“, machte Gaß deutlich. (Quelle: DKG)

     
    Quelle: ID 46044265