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  • · Fachbeitrag · Arzthaftung

    Behandlungsfehlervorwürfe von Patienten: Welche Ärzte trifft es am häufigsten?

    von Dr. Rainer Hellweg, Fachanwalt für Medizinrecht, armedis, Hannover, www.armedis.de

    | Krankenhäuser und die dort tätigen Ärzte sehen sich deutlich häufiger als niedergelassene Ärzte Vorwürfen ausgesetzt, sie hätten einen Behandlungsfehler begangen. Bisher waren Ärzte in chirurgischen Fächern weit mehr betroffen als in konservativen Gebieten. Dieser Trend setzt sich fort, wie die aktuellen Zahlen von Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen belegen. |

    12.000 Fälle kommen vor die Schlichtungsstellen

    Jährlich werden bundesweit ca. 12.000 vermutete Arzthaftungsfälle durch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern bewertet. Den Antrag für eine solche Untersuchung stellen dabei die Patienten. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, bevor sie Klage erheben. Auch besteht keine Pflicht, ganz auf die Klage zu verzichten und stattdessen eine Schlichterkommission anzurufen.

     

    Ein - nicht rechtsverbindliches - Votum der Schlichtungsstelle wird nur dann erteilt, wenn sich zuvor alle Parteien mit der Durchführung des Schlichtungsverfahrens einverstanden erklärt haben. Da die Daten aus den Schlichtungsverfahren anonymisiert erfasst und in einer bundesweiten statistischen Erhebung zusammengeführt werden, lassen sich hieraus interessante Rückschlüsse für Arzthaftungsverfahren generell ziehen. Eine solche Übersicht gibt es bei gerichtlichen Arzthaftungsprozessen nicht, da entsprechende Daten aus den einzelnen Entscheidungen nicht erfasst werden.