Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.09.2007 | Zivilrecht

    Chefarzt verklagte Patientin auf Schadenersatz wegen Rufschädigung

    von RA Dr. Tobias Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Frehse Mack Vogelsang, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    Dass Chefärzte nicht jedes Verhalten eines Patienten dulden müssen, zeigt eine neuere Entscheidung des Amtsgerichts Bielefeld. Dieses hat eine Patientin dazu verurteilt, an den behandelnden Chefarzt Schadenersatz wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Höhe von mehr als 4.000 Euro zu zahlen (Urteil vom 13. Oktober 2006, Az: 4 C 498/05 – Abruf-Nr. 072241).  

    Der Sachverhalt

    Die gesetzlich versicherte 49-jährige Patientin stellte sich im März 2006 wegen anhaltender Obstipationsprobleme in der privatärztlichen Sprechstunde des Chefarztes vor. Dieser untersuchte die Patientin, obwohl sie sich weigerte, die Wahlarztvereinbarung zu unterschreiben. Der Chefarzt stellte die Diagnosen Narbenhernie, Analfissur sowie Verdacht auf Vorliegen eines Cul-de-sac-Syndroms und riet zu einer radiologischen Untersuchung. Diese lehnte sie ab.  

     

    Eine Woche später stellte sich die Patientin notfallmäßig im Klinikum vor. Sie klagte über abdominelle Schmerzen und äußerte den Verdacht auf eine akute Dickdarmentzündung mit möglicher Perforation der Darmwand. Der diensthabende Chirurg riet zur umgehenden radiologischen Abklärung, was die Patientin erneut ablehnte. Auch der Blutbildbefund, der einen hohen Entzündungswert auswies, änderte nichts an der Haltung der Patientin, die anschließend stationär aufgenommen wurde. Zwei Fiebermessungen im Verlauf des Vormittags ergaben eine Temperatur von 37,3 Grad.  

     

    Noch an diesem Vormittag geriet die Patientin mit Mitpatientinnen und mit der mehrfach aufgesuchten Sekretärin des Chefarztes in Streit. Sie drohte unter anderem damit, die Angelegenheit an die Presse zu bringen. Der Chefarzt, der den Vormittag gemäß dem OP-Plan operierte, wurde während einer Operation über das Verhalten der Patientin informiert. Er veranlasste die Hinzuziehung eines Oberarztes, der eine radiologische Abklärung empfahl. Die Patientin lehnte dies erneut ab und verließ kurz darauf das Krankenhaus.