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  • 06.09.2010 | Weiterbildung

    Weiterbildung: Was ist aus der Sicht des Chefarztes zu beachten?

    von Rechtsanwalt Manfred Werthern, Gollob Rechtsanwälte, München, www.rawerthern.com

    Weiterbildung war auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag ein zentrales Thema. Die 2003 eingeführte Verbindung von „Facharzt für Innere Medizin und allgemeine Medizin“ wurde aufgelöst und der „Facharzt für Allgemeinmedizin“ in die Weiterbildungsordnung (WBO) wieder eingeführt. Die Bedeutung der Weiterbildung geht jedoch über die Wahrung gruppenspezifischer Interessen weit hinaus: Ihre Qualität ist entscheidend für die Attraktivität der Klinik als zukünftiger Arbeitsplatz.  

     

    Wie zutreffend dieser Aspekt ist, lässt sich aus der aktuellen Entwicklung beim medizinischen Nachwuchs erkennen. So sinkt die Zahl der Absolventen des Fachs Humanmedizin seit 1994 kontinuierlich: von knapp 12.000 in 1994 auf aktuell etwa 8.000. Gleichzeitig steigt der Anteil älterer Ärzte in der Patientenversorgung. Es zeichnet sich also sehr deutlich ab, dass es für Kliniken immer schwieriger wird, guten Nachwuchs zu rekrutieren. Ein guter Ruf der Weiterbildung - wozu Chefärzte entscheidend beitragen - ist da sehr hilfreich.  

     

    Jedoch gibt es im Zusammenhang mit der Weiterbildungsbefugnis etliche Details, die weiterbildungsbefugte Chefärzte - und solche, die es werden wollen - kennen sollten. Es folgt ein Überblick.  

    Wie steht es um die Qualität der Weiterbildung?

    In einer in 2009 ausgewerteten Online-Befragung der Bundesärztekammer und der Ärztekammern zur Evaluation der Weiterbildung hatten die Weiterbildungsassistenten die Weiterbildung insgesamt mit der Note 2,54 bewertet. Bei den einzelnen Teilfragen fielen allerdings die Benotungen zur „Kultur zur Fehlervermeidung“ (2,81) und der „Anwendung evidenzbasierter Medizin“ (3,82) deutlich ab. Auch lasse die Strukturierung der Weiterbildung zu wünschen übrig. Mit 39,5 Prozent der Befragten wurden keine Lernziele vereinbart, 48 Prozent der Assistenzärzte haben die Weiterbildung ohne ein obligates strukturiertes Weiterbildungsprogramm absolviert. Weitere Details zu den Ergebnissen der Befragung finden Sie unter www.evaluation-weiterbildung.de.  

    Voraussetzungen zur Erteilung der Weiterbildungsbefugnis