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  • 01.12.2003 | Qualitätsmanagement

    Was sich ab dem Jahr 2004 durch die DRGs bei der externen Qualitätssicherung ändert

    Mit der Umstellung des Krankenhaus-Entgeltsystems auf das Fallpauschalensystem (DRGs) ist die bisher praktizierte Zuordnung einzelner Behandlungsfälle zu einem Qualitätssicherungs-(QS-)Modul nicht mehr möglich. Wie bereits im "Chefärzte-Brief" Nr.  9/2003Liegt Ihnen dieser Beitrag nicht mehr vor? Mit dem Kennwort auf der ersten Seite können Sie den Beitrag im Online-Archiv für Chefärzte unter www.iww.de , dort "Chefärzte-Brief/Management", lesen. ausführlich berichtet, hat die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung daher einen so genannten "QS-Filter" entwickelt, der diese Aufgabe übernehmen soll.

    Die Auslösung einer Dokumentationspflicht soll sich zukünftig an der Indikation bzw. medizinischen Leistung orientieren. Diese Abkehr von der Kopplung der QS an das Behandlungsentgelt ist sicherlich positiv zu beurteilen. Ob für einen Patienten ein Datensatz auszufüllen ist, hängt nun vorwiegend von den angegebenen Diagnose- (ICD) und Therapie-Schlüsseln (OPS)ab. Die für die Zuweisung nötigen Daten sind bereits in den Kliniken vorhanden. Eine zusätzliche Dokumentation wird also vermieden und der administrative Aufwand zumindest an dieser Stelle nicht erhöht.

    Welche Vorbereitungen müssen jetzt in den Kliniken getroffen werden?

    Es ist unbedingt erforderlich, die nötigen Zusatzmodule für das Krankenhaus-Informationssystem zu beschaffen und zu installieren. Den Herstellern wurden die für die Entwicklung dieser Programme nötigen Daten bereits Mitte des Jahres geliefert. Chefärzte, in deren Kliniken im nächsten Jahr die externe Qualitätssicherung durchgeführt werden muss, sollten darauf dringen, dass die nötigen Routinen frühzeitig angeschafft und in Betrieb genommen werden. Nur so sind eine ausreichende Mitarbeiterschulung und ein Testlauf der Software möglich. Folgende Fachrichtungen müssen ab 2004 mit großer Wahrscheinlichkeit an der externen Qualitätssicherung teilnehmen:

    o Allgemeinchirurgie o Frauenheilkunde o Geburtshilfe o Gefäßchirurgie
    o Herzchirurgie o Innere Medizin/Kardiologie o Orthopädie o Unfallchirurgie

    Das Bundeskuratorium hat für einige der bisher durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen die Verpflichtung zur Teilnahme aufgehoben. Letztlich müssen aber die Lenkungsgremien auf der Landesebene entscheiden, ob im nächsten Jahr diese Erfassungen im jeweiligen Bundesland noch verpflichtend durchgeführt werden. So werden zum Beispiel in Bayern alle Module weitergeführt, während in Nordrhein-Westfalen nur die Vorgaben der Bundesebene übernommen werden. Hier wird den Kliniken aber die Möglichkeit geboten, freiwillig in den übrigen Modulen die Dokumentation weiterzuführen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich frühzeitig erkundigen, wie in Ihrem Bundesland vorgegangen wird. Diese Frage stellt sich vor allem für die Fachgebiete Augenheilkunde, HNO, Neurochirurgie und Urologie.

    Welche Schadenssummen drohen in Zukunft?

    Bei den Sanktionen, die Kliniken zu erwarten haben, die ihrer Dokumentationspflicht nicht im geforderten Maße nachkommen, wurden die folgenden Änderungen beschlossen: Für die Ermittlung der Sollzahl an Datensätzen werden die Kliniken ab dem nächsten Jahr einen Ausdruck des oben beschriebenen QS-Filter-Programms vorlegen müssen, der zusätzlich vom Buchprüfer der Klinik zu beglaubigen ist. Die Beurteilung, ob ausreichend dokumentiert wurde, wird dann in Zukunft auf der Ebene des gesamten Krankenhauses durchgeführt. Dies stellt eine wichtige Neuerung zum bisherigen Vorgehen dar, in dem diese Beurteilung auf der Ebene der einzelnen Abteilung erfolgte.

    Große Kliniken werden es sich beim neuen System zukünftig unter Umständen "erlauben können", auf die Dokumentation in Abteilungen mit sehr kleinen Fallzahlen zu verzichten, wenn in den restlichen Bereichen eine hohe Dokumentationsquote erreicht wird. Bevor eine solche strategische Entscheidung gefällt wird, muss aber bekannt sein, dass in den ab 2005 zu veröffentlichenden Qualitätsberichten die Dokumentationsquoten aller Abteilungen der Klinik aufzunehmen sind. Wenn ein Krankenhaus dann mindestens 80 Prozent der geforderten Datensätze dokumentiert hat, werden keine Sanktionen verhängt.