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  • 01.12.2003 | Privatliquidation

    Ist mit einer "neuen GOÄ" demnächst zu rechnen?

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS-Servicestelle, Köln

    In der letzten Zeit riefen Schlagzeilen wie "Regierung hält GOÄ für reformbedürftig" und "Steht die GOÄ vor dem Abschuss?" bei vielen Ärzten den Eindruck hervor, dass nun doch bald eine neue GOÄ käme oder die staatliche Preisregulierung durch die GOÄ sogar bald abgeschafft würde. Eins vorweg: Vieles ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur "heiße Luft". Im folgenden Beitrag geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über den jetzigen Stand der Entwicklung bei der "neuen GOÄ".

    So sieht es derzeit die Bundesregierung

    Es ist richtig, dass die Bundesregierung die GOÄ als reformbedürftig bezeichnet hat. Nur das steht in der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU. Diese kleine Anfrage wurde durch eine Petition an den Bundestag ausgelöst, in der sich ein "Ärztefreund" über die regelhafte Berechnung ärztlicher Leistungen mit den Schwellenwerten der GOÄ beklagte. Das Thema wurde von einer kleinen Gruppe CDU/CSU-Abgeordneter mit dem Generalthema "Gebühren- und Honorarordnungen der freien Berufe" aufgegriffen. Allerdings: Die aufgestellten vierzig Fragen bezogen sich fast alle auf die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI). In der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 15/1477) ist daher vor allem die HOAI abgehandelt worden. Die GOÄ nimmt dabei nur wenig Raum ein - und zwar im wesentlichen mit nicht mehr als der Aussage, dass die GOÄ reformbedürftig sei und dass in der GOÄ die Reformen des Sozialgesetzbuches - vor allem ist damit das GKV-Modernisierungs-Gesetz (GMG) gemeint - nachvollzogen werden müssten. Von einer Abschaffung der GOÄ ist keine Rede - auch nicht in den Reden von Minister Wolfgang Clement. So ist klar, dass

  • bei der GOÄ eine durchgreifende inhaltliche Reform nicht in Sicht ist;
  • der Staat auf Gebührenordnungen für freie Gesundheitsberufe (Ärzte, Zahnärzte, Hebammen) nicht verzichten will;
  • eine GOÄ-Novelle mit "Anlehnung an das GMG" mehr Bürokratie und angesichts der Finanzlage der Länder (Beihilfekosten) nichts Gutes erwarten ließe.
    Einzelne Bundesländer verfolgen eine GOÄ-Novelle

    Das heißt aber nicht, dass es in den nächsten Jahren "Ruhe" geben wird. Obwohl die Beihilfeausgaben in den Länder-Haushalten nur einen kleinen Bruchteil ausmachen und deren Steigerungen gering sind, kann man sich politisch mit dem Thema profilieren. Daneben haben alle Bundesländer einen gemeinsamen Nenner: das Sparen. Ziel ist es, die Steigerungssätze der GOÄ abzusenken - so zum Beispiel von 2,3 auf 1,8 (Beispiel des Landtages Baden-Württemberg, Antwort des Finanzministers auf die Anfrage eines CDU-Abgeordneten, Drucksache Nr. 13/2340 vom 6. August 2003). Da dieses politisch und aus Rechtsgründen nicht so einfach ist, sucht man alternativ den Weg, in den Beihilfebestimmungen die Erstattung auf zum Beispiel das 1,8fache zu begrenzen (aktuell zum Beispiel in den Bundesländern Berlin und Saarland). Es ist klar, dass die Private Krankenversicherung (PKV) die Bundesländer unterstützt. Ihre Verlautbarungen gehen dahin, dass mit einer GOÄ-Novelle "das Honorarniveau abgesenkt werden muss".

    Fazit