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  • 01.08.2004 | Privatliquidation

    Der GOÄ-Spiegel

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

     

    01.08.2004 | HNO

    Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses

    Der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer hat im Deutschen Ärzteblatt vom 18. Juni 2004 zahlreiche Beschlüsse zu bisher oft strittigen GOÄ-Abrechnungsfragen bei HNO-ärztlichen Leistungen - besonders zu Septumplastiken (Nrn. 1447/1448 GOÄ), Nasennebenhöhleneingriffen (Nrn. 1469 ff. GOÄ), Tympanoplastiken (Nrn. 1610 ff. GOÄ) und Otoskleroseoperationen (Nr.  1623 GOÄ) - veröffentlicht. Dabei ist hervorzuheben, dass es gelang, mit PKV und Beihilfe eine angemessene Lösung für die Abrechnung der Pansinus-Operation (Nr.  1488 GOÄ) bei endonasaler Operation zu finden.

    Wenn die Beschlüsse des Konsultationsausschusses auch nur eingeschränkt rechtsverbindlich sind, so empfiehlt es sich doch, ihnen zu folgen. Abweichende Auffassungen sind faktisch nicht durchsetzbar. Falls Sie die Ausgabe des Ärzteblattes nicht mehr haben, kommen Sie zu den Beschlüssen auch unter www.aerzteblatt.de , dort unter "Archiv" und durch die Eingabe von "turbinektomie".

     

    01.08.2004 | Chirurgie

    Abrechnung der Vakuum-Versiegelung bei Entfernung des Osteosynthesematerials?

    Ein Leser wandte sich nach unserem Abrechnungsvorschlag für die Vakuumversiegelung in der Ausgabe Nr.  5/2004 des "Chefärzte Brief" an uns und fragte nach der Abrechnung im konkreten Fall mit Entfernung des Osteosynthesematerials und Sulmycin-Einbringung.

    Die Antwort im Mai-Heft wurde mit Blick auf den "Standardfall" gefasst. Dies ist die Reinigung und Behandlung einer infizierten Wunde mit einfacher Nekrosenabtragung und entsprechendem Verband (Nrn. 2006 und 2015 GOÄ). Die für kompliziertere Fälle zutreffenden GOÄ-Ziffern können nur unter genauer Kenntnis dessen gefunden werden, welche Leistungen erbracht wurden (zum Beispiel durch Op-Bericht und ergänzende Hinweise) und sind nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragbar.