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  • 01.03.2005 | Privatliquidation

    Der GOÄ-Spiegel

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    01.03.2005 | Alle operativen Fachgebiete

    Fibrinkleber ist bei ambulanter Operation berechenbar

    Einige Kostenträger lehnten jetzt bei ambulanten Operationen generell die Erstattung von Kosten für „Gewebekleber“ ab. In § 10 GOÄ sind aber nur „Gewebekleber auf Histoacrylbasis“ von der Berechnung des Auslagenersatzes ausgeschlossen. Die Kosten für Fibrinkleber sind also bei ambulanten Operationen in Höhe der Auslagen berechenbar.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 15 | ID 86259