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  • 01.04.2007 | Privatliquidation

    Der GOÄ-Spiegel

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    01.04.2007 | Alle operativen Fachgebiete

    Berechnung von intraoperativen Probeexzisionen

    Sehr häufig wird die Berechnung von intraoperativ durchgeführten Probeexzisionen (PE, zum Beispiel Schnellschnitte) abgelehnt.  

     

    GOÄ-Kommentare verneinen die Berechenbarkeit

    Die Kostenträger können sich dazu auf GOÄ-Kommentare berufen. So heißt es dort lapidar: „Erfolgt die Probeexzision im Rahmen einer Operation, so kann sie nicht gesondert berechnet werden.“ Oder man begründet differenzierter: „Die Probeexzision während einer anderen Operation aus dem Bereich des Operationsfeldes sieht die GOÄ nicht vor. Die Nrn. 2401 (PE aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe...) und 2402 (PE aus tiefliegendem Körpergewebe...) kann man nicht dafür berechnen, weil deren Leistungsinhalt den Hautschnitt und das Präparieren in die Tiefe umfasst; dieses entfällt bei der PE während einer Operation mit Durchtrennung der Körperoberfläche. Mithin ist die PE aus dem gleichen Zielgebiet während einer anderen Operation mit der Gebühr für diese andere Operation abgegolten.“  

     

    Ist das zutreffend? Was mit der berechneten „Zielleistung“ abgegolten ist, muss daran geprüft werden, was zur Erbringung in der jeweiligen GOÄ-Leistungslegende methodisch notwendig ist oder als „besondere Ausführung“ der in der Leistungslegende beschriebenen Leistung gesehen werden muss. Zudem muss für die eigenständige Berechenbarkeit einer Leistung eine entsprechende Indikation vorgelegen haben.  

     

    Die GOÄ unterscheidet