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  • 01.03.2006 | Privatliquidation

    Der GOÄ-Spiegel

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    01.03.2006 | Anästhesie

    Anlegen eines Magenschlauchs bei Narkose nicht berechnen?

    Frage: „Wie kann man argumentieren, wenn bei einer Narkose die Berechnung des Anlegens eines Magenschlauchs mit der Nr. 670 GOÄ nicht akzeptiert wird – mit der Begründung, dass heutzutage das Anlegen eines Magenschlauchs zu Intubationsnarkosen dazugehört?“  

     

    Antwort: Es kommt auf die Indikation an! Zur Vermeidung einer Aspiration bei Ileus oder bei Magenatonie ist Nr. 670 indiziert und berechnungsfähig, als Routineleistung bei jeder Narkose jedoch nicht. Also sollten Sie auf die Besonderheiten des Einzelfalles abstellen.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 19 | ID 86270