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  • 01.09.2005 | Privatliquidation

    Der GOÄ-Spiegel

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    In dieser Rubrik befassen wir uns regelmäßig mit von unseren Lesern angesprochenen Fragen zur GOÄ-Abrechnung.  

     

     

    01.09.2005 | Orthopädie/Neurochirurgie

    Berechnung epiduraler Neurolysen (unter anderem nach Racz)

    Bei diesem Verfahren wird ein epiduraler Katheter bis an die Nervenwurzel geführt und dort werden die entsprechenden Medikamente (zum Beispiel Kochsalzlösung, Steroide und Enzyme) eingebracht. Behandelt wird in der Regel über mehrere Tage. Für das Verfahren existiert keine Leistungsbeschreibung in der GOÄ. Der Analogabrechnung mit Nr. 2577 GOÄ (Entfernung eines raumbeengenden intra- oder extraspinalen Prozesses, 4.000 Punkte) wird von PKVen zunehmend widersprochen.  

     

    Für die Analogabrechnung ist eine „gleichwertige“ Leistung heranzuziehen. Operationen im Sinne der Nrn. 2583, 2574 oder 2577 GOÄ werden hier nicht erbracht, so dass diese Leistungen nicht analog berechnet werden können. In der Durchführung vergleichbar ist das Verfahren mit periduralen (epiduralen) Anästhesien. Die Analogabrechnung sollte deshalb mit den Nrn. 474 bzw. 475 (an den Folgetagen) vorgenommen werden.