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  • 01.10.2005 | Privatliquidation

    Der GOÄ-Spiegel

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    In dieser Rubrik befassen wir uns regelmäßig mit von unseren Lesern angesprochenen Fragen zur GOÄ-Abrechnung.  

     

    01.10.2005 | Innere Medizin

    Probleme bei der Berechnung der Laparoskopie nach Nr. 700 GOÄ

    In letzter Zeit gibt es wieder Probleme bei der Abrechnung der Nr. 700 GOÄ bei laparoskopischen Cholecystektomien. Nachdem eine Weile Ruhe an der Front war und die Versicherung bei ausdrücklicher Dokumentation der diagnostischen Laparoskopie im OP-Bericht diese auch anerkannte, akzeptieren nun einige diese Vorgehensweise nicht. Woran liegt das?  

     

    Die Berechnung der Nr. 700 GOÄ ist immer dann möglich, wenn vor der eigentlichen OP zunächst eine Laparoskopie durchgeführt und die Indikation für die Folge-OP erst dabei gestellt wird. Eine Routine-Laparoskopie vor Cholezystektomie oder anderen geplanten operativen Eingriffen mit der Nr. 700 GOÄ zu berechnen, wird dagegen nicht durchsetzbar sein.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 19 | ID 86436