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  • 01.05.2007 | Privatliquidation

    Der GOÄ-Spiegel

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    In diesem Beitrag befassen wir uns mit Fragen zur GOÄ-Abrechnung.  

    01.05.2007 | Chirurgie/Urologie/Gynäkologie/HNO

    Tipps für die Abrechnung von Endoskopien neben operativen Leistungen

    Viele PKVen lehnen zu Unrecht die Berechnung von in gleicher Sitzung neben Operationen erfolgten Endoskopien (zum Beispiel der Nrn. 700, 1155, 1418, 1787 GOÄ) ab. Andererseits ist bei endoskopisch durchgeführten Operationen nicht „automatisch“ eine Endoskopie berechenbar. Welche Abgrenzungskriterien kann man heranziehen, um die eigenständige Berechenbarkeit der Endoskopie zu prüfen, und mit welchen Argumenten kann man die Berechnung der Endoskopie gegebenenfalls auch durchsetzen?  

     

    Offensichtlich – und unumstritten – sind zu der Operation in getrennter Sitzung vorangegangene Endoskopien eigenständig berechenbar. Dies gilt auch für die selteneren Fälle der Endoskopie am gleichen Tag mit nachfolgender Operation, die aber zeitlich deutlich getrennt von der Operation sind. In solchen Fällen sollten die Uhrzeiten dokumentiert sein und in der Rechnung – obwohl die GOÄ dies nicht fordert – ausgewiesen werden. Bei in gleicher Sitzung erfolgten Endoskopien muss geprüft werden, ob die Endoskopie eine neben der Operation eigenständige Zielleistung darstellt. Nicht eigenständig sind Zugänge zum Operationsgebiet und dessen Exploration. Von diesen Bestandteilen der therapeutischen Leistung sind aber diagnostische Endoskopien zu unterscheiden. Bezieht die diagnostische Endoskopie auch andere Gebiete als das zur therapeutischen Operation gehörende Zielgebiet mit ein, so ist sie nicht Bestandteil der operativen (therapeutischen) Leistung.  

     

    Voraussetzung ist, dass für die diagnostische Endoskopie eine eigenständige Indikation gegeben war. Dies ist zu prüfen, wenn der Operation eine diagnostische Endoskopie nur sehr kurze Zeit vorausging. Die Notwendigkeit einer erneuten diagnostischen Endoskopie in sehr kurzem Zeitabstand (Tage) ist zum Beispiel begründbar,