Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.11.2005 | Privatliquidation

    Der GOÄ-Spiegel

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    Im folgenden Beitrag befassen wir uns mit aktuellen Beschlüssen und Empfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) zur Analogabrechnung radiologischer Leistungen.  

     

    Strahlentherapie mit Linearbeschleuniger

     

    Der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer (ZK-BÄK) hat im Deutschen Ärzteblatt (DÄB) vom 16. September 2005 Beschlüsse zur Analogabrechnung strahlentherapeutischer Leistungen veröffentlicht. Diese Beschlüsse sind mit dem Verband Privater Krankenversicherungen (PKV), dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) und dem Bundesministerium des Innern (Beihilfevertreter) konsentiert. Obwohl die Beschlüsse nicht rechtsverbindlich sind, ergänzen sie faktisch die GOÄ. Von den Beschlüssen abweichende Abrechnungen der davon betroffenen Leistungen sind praktisch nicht mehr durchsetzbar, ebenso aber auch die Ablehnung beschlusskonformer Abrechnungen durch PKV oder Beihilfe.  

     

    Zu den Leistungen sind Analogziffern mit „Platzhaltern“ gebildet worden. Es empfiehlt sich, diese „Platzhalter“ in die Rechnung aufzunehmen.