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  • 01.02.2004 | Privatliquidation

    Der GOÄ-Spiegel

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

     

    01.02.2004 | Chirurgie, Neurochirurgie, Orthopädie, Anästhesie, Gynäkologie

    Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen ("ZK-GOÄ")

    Zum Zeitpunkt, als das Manuskript dieser Ausgabe erstellt wurde, standen neue Beschlüsse des Konsultationsausschusses im Deutschen Ärzteblatt (DÄB) zur Veröffentlichung an. Bei der Auslieferung dieser Ausgabe sind sie möglicherweise schon in den so genannten blauen Seiten des DÄB veröffentlicht. Da die Beschlüsse des ZK-GOÄ im Konsens mit der privaten Krankenversicherung, dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und dem Bundesministerium des Innern - als Beihilfevertreter - gefasst werden, sind sie stets zu beachten. Auch wenn die Beschlüsse nicht rechtsverbindlich sind, können abweichende Meinungen kaum durchgesetzt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, die ausführlichen Texte dem DÄB zu entnehmen und zu beachten. Fragen aus den Beschlüssen wird der "Chefärzte Brief" selbstverständlich aufgreifen.

    Die Beschlüsse betreffen die folgenden Themen:

  • Nrn. 2565 bzw. 2566 GOÄ (Nervenwurzeldekompression) bei beidseitiger Operation und Operation in mehreren Segmenten;
  • Nr.  2574 GOÄ (Entfernung eines raumbeengenden extraduralen Prozesses im Wirbelkanal) neben Nr.  2565 bzw. 2566 GOÄ bei Spinalkanalstenose oder Entfernung versprengter Sequester, Osteophytenabtragungen;
  • Nr.  2574 GOÄ für Entfernung raumbeengender epiduraler und anderer extraduraler Prozesse im Wirbelkanal unter dem hinteren Längsband, Abgrenzung zur Nr.  2577 GOÄ ( Entfernung eines raumbeengenden intra- oder extraspinalen Prozesses ) bei intra- und extraspinal gelegenen Befunden;