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  • 01.12.2009 | Online-Beitrag

    Wann sind Kongressreisekosten steuerlich anzuerkennen?

    Regelmäßige fachliche Fortbildungen sind für Ärzte ein „Muss“. Um das Finanzamt an den Fortbildungskosten zu beteiligen, ist einiges zu beachten. Eine aktuelle Anweisung der Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover (Az: S 2227 - 10 - StO 217) fasst die aktuelle Verwaltungspraxis zu dieser Thematik zusammen. Den Online-Beitrag zu dieser OFD-Anweisung erhalten Sie jetzt im geschlossenen Bereich für Chefärzte unter www.iww.de in der Rubrik „Online-Beiträge“, wenn Sie sich als Abonnent unter „myIWW“ eingeloggt haben.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 15 | ID 131896