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  • 01.05.2004 | Management

    Bundeskuratorium setzt neue Beschlüsse zur externen Qualitätssicherung fest

    Mit dem In-Kraft-Treten des GKV-Modernisierungsgesetzes am 1. Januar 2004 hat das Bundeskuratorium seine Aufgaben bei den Regelungen im Bereich der externen Qualitätssicherung (QS) an den neuen Gemeinsamen Bundesausschuss (kurz: GBA) abgegeben - eigentlich. Da jedoch dem neuen Gremium der Selbstverwaltung durch den Gesetzgeber eine nahezu unüberschaubare Zahl von Aufgaben zugewiesen wurde, die es nicht alle gleichzeitig erfüllen kann, setzt das Bundeskuratorium seine Arbeit zunächst fort. Im Rahmen dieser kommissarischen Tätigkeit fand am 17. Februar eine Kuratoriumssitzung statt, in der sechs wichtige Entscheidungen bzw. Feststellungen getroffen wurden:

    1. Die Vergütung für die Dokumentation der in 2003 aufgenommenen und in 2004 entlassenen Patienten

    Durch die Umstellung der Regelungen über die Zuordnung von Datensätzen zum Berichtsjahr (in Zukunft wird das Entlassungsdatum für die Zuordnung entscheidend sein) war nicht klar, wie bei der oben genannten Patientengruppe bezüglich des QS-Zuschlages vorzugehen sei. Das Bundeskuratorium einigte sich nun auf eine Regelung, bei der die entsprechenden Datensätze von den Datenannahmestellen zurückgewiesen und nicht in die Bescheinigungen für 2003 aufgenommen werden. Das Krankenhaus ist aber berechtigt, den entsprechenden Zuschlag abzurechnen, wenn es die Dokumentation durchgeführt hat.

    Tipp : Um gegenüber den örtlichen Pflegesatzpartnern die Dokumentation dieser Fälle nachzuweisen, reicht die Vorlage einer Eigenbescheinigung des Krankenhauses über die Anzahl der Überlieger und durchgeführten Dokumentationen aus. Im Klartext dürfte das bedeuten, dass für alle Fälle der Zuschlag abgerechnet wird.

    2. Der Zeitplan für die Auswertungen des Datenbestandes 2003

    Das Ziel, die Jahresauswertungen 2003 bis Ende Juli erstellen zu können, wird als realistisch angesehen. Bis dahin sollen 55 Auswertungen statt der 32 im Vorjahr erstellt werden. Die Erhöhung der Anzahl der Statistiken ist darin begründet, dass in 18 Modulen getrennte Auswertungen für die Datensatzformate 5.1 und 6.0 erfolgen müssen, da ein Mapping der Daten nicht möglich ist. Insgesamt liegt etwa ein Viertel der Daten im alten und drei Viertel im neuen Format vor.

    Das Bundeskuratorium bestätigte noch einmal das Konzept der getrennten Auswertungen. Obwohl dadurch eine Gesamtbeurteilung des Jahres 2003 in den entsprechenden Modulen nicht mehr möglich ist, sei dieses Vorgehen sinnvoll, da nur so ein Vergleich mit den Daten aus 2002 ermöglicht werde und gleichzeitig in Zukunft Daten für retrospektive Vergleiche zur Verfügung stünden.

    Prognose : Die zusätzlichen Auswertungen werden nach einer Schätzung der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung die Kosten für die Statistikerstellung um etwa 15 Prozent erhöhen. Die Zusatzkosten werden aus den Budgets der Geschäftsstellen zu erbringen sein.

    3. Die Einführung des QS-Filters in den Krankenhäusern