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  • 01.07.2007 | Leserforum

    Gibt es eine zeitliche Anwesenheitspflicht für weiterbildungsbefugte Chefärzte?

    Frage: „Ich bin Chefarzt einer chirurgischen Abteilung. Als weiterbildungsbefugter Arzt bilde ich regelmäßig auch Ärzte zu Fachärzten und in meinem Schwerpunktbereich weiter. Ich beabsichtige, zukünftig neben meiner Tätigkeit am Krankenhaus zusätzlich als angestellter Arzt in einer Praxis in einem Umfang von etwa acht Wochenstunden ärztlich zu arbeiten; eine Genehmigung des Trägers liegt vor.  

     

    Ein Kollege erzählte mir, dass meine geplante Tätigkeit in der Praxis berufsrechtliche Konsequenzen – möglicherweise sogar den Widerruf der Weiterbildungsbefugnis – zur Folge haben könnte, weil durch meine zeitweise Abwesenheit vom Krankenhaus die Weiterbildung nicht mehr sichergestellt würde. Ist dies zutreffend?“  

     

    Dazu die Antwort von Rechtsanwalt Dr. Tobias Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Büro Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de: