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  • 01.08.2004 | Krankenhausfinanzierung

    Neues von den DRG's: Der Referentenentwurf zum 2. Fallpauschalenänderungsgesetz

    Das DRG-System in Deutschland hat noch viele Mängel. Der Gesetzgeber ist sich dieser Tatsache bewusst und will es als "lernendes System" kontinuierlich verbessern. Mit dem 2. Fallpauschalenänderungsgesetz (FPÄndG) sollen einige erkennbare Mängel beseitigt werden. Hierbei gilt:

    Verlängerung der Konvergenzphase

    Vielfach wurde bemängelt, dass die Phase zur Anpassung an das DRG-System mit drei Jahren zu kurz gewählt sei. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft forderte eine Konvergenzphase von fünf Jahren. Im Gesetzentwurf wird nun von vier Jahren ausgegangen.

    Was ändert sich? Die bisherige Anpassung in drei Jahren sah ab 2005 für die krankenhausindividuellen Basisfallwerte (Baserate) eine Anpassung um 33,3 Prozent des Differenzbetrages zum landesweiten Basisfallwert im ersten Jahr, eine Anpassung um 50 Prozent im zweiten Jahr und eine vollständige Angleichung im dritten Jahr vor.

    Nach dem neuen Referentenentwurf ist der so genannte "Einstiegswinkel" deutlich flacher: 15 Prozent Anpassung des Differenzbetrages zum landeseinheitlichen Basisfallwert im Jahr 2005, 30 Prozent im Jahr 2006, 50 Prozent im Jahr 2007 und vollständige Angleichung - auch "Scharfschaltung" genannt - im Jahr 2008.

    Zur Erläuterung ein Beispiel: Für die Jahre 2005 bis 2008 wird ein landesweiter Basisfallwert von 2.500 Euro angenommen. Das Beispielkrankenhaus hat eine individuelle Baserate von 2.000 Euro. Dieses Krankenhaus würde im DRG-System also zu den Gewinnern gehören. Nach dem alten Modell der Konvergenzphase erhält dieses Krankenhaus bis zum Jahre 2007 eine schrittweise Angleichung des individuellen Basisfallwertes bis zum landeseinheitlichen Basisfallwert. Nach dem Gesetzentwurf wird dieser Zeitraum um ein Jahr gestreckt und die Anpassung geschieht langsamer.

    Durch diese Regelung soll gewährleistet werden, dass die Krankenhäuser genügend Zeit für die erforderlichen strukturellen Änderungen haben. Diejenigen, die sich als Gewinner in DRG-System sehen, lehnen eine Verlängerung der Konvergenzphase natürlich ab. Die vermutlichen Verlierer unter DRG-Bedingungen halten die Anpassungsphase noch für viel zu kurz.

    Das DRG-System und andere Bestimmungen