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  • 01.08.2003 | Gesundheitsreform 2003

    Diese Eckpunkte sollten Sie kennen

    Mit großen Auftritten in den Medien haben Horst Seehofer und Ulla Schmidt die Einigung in den Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform präsentiert. In einem "Eckpunktepapier" sind die wesentlichen Ziele der Gesundheitsreform festgehalten. Folgende Punkte sind auch für Krankenhäuser und damit für Chefärzte interessant:

    1. Die Einführung der Patientenquittung

    Auf Verlangen sollen Versicherte demnächst eine Kosten- und Leistungsinformation in verständlicher Form vom Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus erhalten.

    2. Die Einrichtung einer Stiftung und eines Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

    Wie von der Ärzteschaft befürchtet soll es demnächst ein "Institut für Qualität" geben. Allerdings wird es nicht vom Staat abhängig sein, sondern von den Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung (Deutsche Krankenhausgesellschaft, Spitzenverbände der Krankenkassen, Dachverband der privaten Krankenversicherungen) getragen werden.

    Die Selbstverwaltungspartner haben bereits bisher unter anderen eine Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden vorgenommen. So zum Beispiel für den Bereich der ambulanten Versorgung im "Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen" oder nach §  137  c für den Krankenhausbereich im "Ausschuss Krankenhaus". In einem künftigen "Gemeinsamen Bundesausschuss" sollen sie dabei vom Institut für Qualität unterstützt werden.

    Aufgabe des Instituts soll unter anderem sein,

  • bei ausgewählten Krankheiten den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren darzustellen,
  • Gutachten zu Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Krankenversorgung zu erstellen,
  • evidenzbasierte Leitlinien für die wichtigsten Erkrankungen zu bewerten,
  • Empfehlungen zu Disease-Management-Programmen abzugeben und
  • den Nutzen von Arzneimitteln zu bewerten.

    Die Aufgaben erhält das Institut dabei vom gemeinsamen Bundesausschuss. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung erhält ein Antragsrecht, Themen zur Bearbeitung anzumelden.