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  • 01.02.2005 | Gesetzliche Unfallversicherung

    Das neue Verletzungsartenverzeichnis

    Im Zusammenhang mit der Einführung des ambulanten Operierens in der gesetzlichen Unfallversicherung ist das bis dato geltende Verletzungsartenverzeichnis überarbeitet worden. Das neue Verzeichnis ist seit dem 1. Januar 2005 gültig und auf zehn Kernverletzungskategorien reduziert worden. Durch einen zusätzlichen Erläuterungsteil werden Hinweise für die Zuordnung bestimmter Verletzungen zu den Nummern des Verletzungsartenverzeichnisses gegeben, um die Einordnung einzelner Diagnosen zu erleichtern.  

     

    Im Verletzungsartenverfahren sind Unfallverletzte mit bestimmten schweren Verletzungen unverzüglich einem der von den Berufsgenossenschaften bezeichneten Krankenhäuser zur Behandlung zu überweisen. Anders dagegen im Durchgangsarztverfahren, wo der Arzt aus den ihm zur Untersuchung vorgestellten Fällen nach Art und Schwere der Verletzung eine Entscheidung für besondere oder allgemeine Heilbehandlung selbst trifft. Das Verletzungsartenverzeichnis wird von den Unfallversicherungsträgern unter Mitwirkung von Unfallmedizinern aufgestellt.  

     

    Liegt eine der nachfolgenden Verletzungen vor, so hat der behandelnde Arzt grundsätzlich die sofortige Überweisung in ein beteiligtes Krankenhaus zu veranlassen.  

     

    Das Verletzungsartenverzeichnis (gültig seit dem 1. Januar 2005)