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  • 05.08.2010 | Gesetzgebung

    Die Sparbeschlüsse der Koalition - weniger Geld für Krankenhäuser

    Im internationalen Vergleich liegt das deutsche Gesundheitssystem nicht nur bei den Leistungen vorn, es gilt auch unter Kostenaspekten als Erfolgsmodell. In keinem anderen Gesundheitssystem der OECD-Länder gelang es so gut wie in Deutschland, den unvermeidlichen Kostenanstieg über lange Jahre niedrig zu halten. So stiegen die realen Gesundheitsausgaben pro Kopf von 1997 bis 2007 in Deutschland nur um 1,7 Prozent - Spitzenplatz unter den OECD-Ländern. Die Kehrseite dieser Medaille heißt Budgetierung und ist für die Ärzteschaft alles andere als erfreulich.  

     

    Und trotzdem: Im nächsten Jahr drohen den gesetzlichen Krankenversicherungen Finanzierungslücken, die bis zu 11 Mrd. Euro betragen könnten. Da der „große Wurf“ einer echten Reform des Gesundheitswesens für die schwarz-gelbe Koalition in Berlin - zumindest gegenwärtig - nicht zu stemmen ist, setzt Minister Rösler da an, wo Ulla Schmidt aufgehört hat: bei einer Ausgabenbegrenzung. Die wichtigsten Maßnahmen zur Stabilisierung der Ausgaben hat Rösler in dem Eckpunktepapier „Für ein gerechtes, soziales, stabiles, wettbewerbliches und transparentes Gesundheitssystem“ vom 6. Juli 2010 festgelegt. Der entsprechende Gesetzentwurf soll im September folgen. In Kraft treten sollen die Sparmaßnahmen am 1. Januar 2011.  

    Geplante Sparmaßnahmen für Krankenhäuser

    Zwei der im Eckpunktepapier vorgesehenen Sparmaßnahmen werden auch Krankenhäuser treffen.  

    1. Abschlag bei „Mehrleistungen“

    Eigentlich sollte das „Morbiditätsrisiko“ nicht bei den Krankenhäusern und Ärzten liegen. Die wachsenden Kosten durch den medizinischen Fortschritt und die demografische Entwicklung sollten von den Krankenkassen - also über höhere Beiträge - finanziert werden. Schon 2009 war aber mit § 4 Abs. 2a Krankenhausentgeltgesetz (KHEntGG) ein Rabatt für die „Mehrleistungen“ eingeführt worden: „... sollen die Vertragsparteien für das Jahr 2009 für Mehrleistungen ... eine niedrigere Vergütung vereinbaren, indem sie für diese Mehrleistungen einen Abschlag von dem Landesbasisfallwert festlegen.“